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Zwang zum Verkauf

Immer mehr Steinsfurter jüdische Einwohner wanderten aus, so dass ab 1938 ein vollgültiger Gottesdienst normalerweise nicht mehr möglich war.

Die Synagoge wurde schließlich unter dem Zwang der finanziellen Notlage verkauft:

Die Nationalsozialisten änderten in mehreren Schritten auch die Steuergesetzgebung, um die Juden zu unterdrücken: schon 1934 wurde ein Reichsgesetz erlassen, dass für alle Einrichtungen, Stiftungen usw. „deren Erträgnis für Juden bestimmt ist” die Gemeinnützigkeit mit Wirkung vom 1. April 1936 aufgehoben wurde. In einem Schreiben vom August 1936 an das Bürgermeisteramt Steinsfurt betont das Bezirksamt Sinsheim ausdrücklich: „Hierunter fallen vor allen Dingen die Synagogen und die Judenbäder.”

Dies bedeutete, dass von der jüdischen Gemeinde für die Synagoge Grundsteuer und Gebäudesondersteuer erhoben wurden. Dies war aber für die Gemeinde nicht bezahlbar. Durch die verschiedenen Maßnahmen, durch die die Juden behindert wurden, waren die Einkünfte der verbliebenen Mitglieder stark verringert.

Die Synagogensteuer wurde schon 1936 von der Finanzbehörde als „uneinbringlich” erklärt. Steuerrückstände bedeuteten aber normalerweise, dass Zwangsmaßnahmen eingeleitet wurden.

Der Verkauf der Synagoge kam also nur der Zwangsversteigerung zuvor.

Quellen:

Stadtarchiv Sinsheim, Bestand „Steinsfurt”, A 239